Eine Investition, die sich nachhaltig auszahlt.

Betriebliche Altersvorsorge

✓ Zusätzliche Altersvorsorge

✓ Arbeitgeberzuschuss

✓ Sicher & Flexibel

Die betriebliche Altersvorsorge.

Um Ihren Lebensstandard im Alter, im Falle von Tod oder bei einer vorzeitigen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit abzusichern, sind die gesetzlichen Leistungen oft nicht mehr ausreichend.
Eine effektive Vorsorge bietet die Entgeltumwandlung, die durch Staat und Arbeitgeber gefördert wird. Damit können Sie langfristig vorsorgen und haben dabei sogar einen gesetzlichen Anspruch.

✓ Stattliche Steuerersparnis und zusätzliche Einsparungen bei den Sozialabgaben auf Ihre Beitragszahlungen

✓ Arbeitgeberzuschuss

✓ Flexible Beitragszahlung sowie variabler Rentenbeginn und Kapitalwahlrecht

✓ Einfache Fortsetzungsmöglichkeiten bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis (privat oder neuer Arbeitgeber)

Relax bAVRente

Highlights

Mit der Relax bAVRente entscheiden Sie sich für eine unkomplizierte Lösung, bei der wir von AXA die gesamte Kapitalanlage für Sie steuern.

  • Ein Teil Ihres Geldes kann in das Sondervermögen Plus von AXA. Dieses orientiert sich am Sicherungsvermögen, nur dass im Sondervermögen Plus die renditestarken Anlageklassen erhöht werden.

  • Die Kapitalanlage ist für Sie komplett wartungsfrei. Heißt, Sie müssen weder die Marktlage beobachten, noch eingreifen.

  • Sie können von Garantieerhöhungen während der Laufzeit profitieren: Sofern möglich wird die Garantie in regelmäßigen Abständen um bis zu 5 % erhöht.

  • Je näher die Rentenphase rückt, umso stärker reduzieren wir automatisch die Risikoorientierung. Vorhandene Gewinne werden auf diese Weise sukzessive abgesichert.

Die passende Versorgungslösung von AXA im Überblick.

Geförderte Beitragshöhe

Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG:

Beiträge in Höhe von 4 % der BBG GRV West* p.a. steuerfrei und beitragsfrei in den Zweigen der Sozialversicherung. Zusätzlich kann ein weiterer steuerfreier Beitrag von 4 % der BBG in Anspruch genommen werden. Auf diesen zusätzlichen Beitrag werden pauschalbesteuerte Beiträge nach § 40b EStG a.F. angerechnet (z.B. alte Direktversicherung mit Abschluss vor 2005).

Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung:

Gemäß § 1a Betriebsrentengesetz in Höhe von 15 % des Umwandlungsbetrages, soweit der Arbeitgeber Sozialabgaben einspart (für Neuverträge ab 2019 und für bestehende Verträge ab 2022).

So rechnet es sich!

53,84 EUR

15,00 EUR

46,16 EUR

115,00 EUR

53,2 %

Staatliche Förderung

Mtl. Gesamtbetrag

Förderquote

+

+

=

95,99 EUR

164,86 EUR

260,85 EUR

Garantierte Rente mtl.

Überschussrente mtl.

Gesamtrente mtl.

+

=

So könnte sich die Förderung Ihrer bAV darstellen*

Und mit so viel Zusatzrente aus Ihrer bAV könnten Sie im Alter lebenslang rechnen*

Attraktive Zusatzrente gegen

geringen Eigenaufwand!

* Details zu dieser Berechnung:

Arbeitnehmer; Alter 31; Steuerklasse 1, 0 Kinder, 0 Kinderfreibetrag, Steuertabelle aus 2024, gKV-Zusatzbeitrag in Höhe von 1,6 %, Vertragsbeginn in 2024; Rentenbeginnalter 67

Tarif: ALVI2, Vertragsbeginn in 2024, Rentenbeginnalter 67 - Es wurde eine mögliche Wertentwicklung der Indexpartizipation von 4 % und der freien Investmentanlage von 6 % p. a. unterstellt. Die Leistungen aus der Überschussbeteiligung können nicht garantiert werden. Eine Besteuerung der Leistung erfolgt erst bei Fälligkeit der Leistung zu einem meist geringeren Steuersatz. Die Versorgungsleistung kann zusätzlich einer Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterliegen.

Arbeitgeberbonus

(15 % Förderung)

Ihr mtl. Eigenbeitrag

(Nettoaufwand)

7,3 Mio.

Kunden

72 Mrd. €

Kapitalanlagen

8.000

Mitarbeiter

Deswegen mit AXA.

Mit 12 Mrd. Euro Beitragseinnahmen (2023) und rund 8.000 Mitarbeitenden gehört AXA Deutschland zu den führenden Erstversicherern unseres Landes. Als Teil der globalen AXA Gruppe, einem der größten Versicherer und Vermögensverwalter weltweit, ist AXA besonders stark in Europa, Nordamerika und dem asiatisch-pazifischen Raum vertreten.

Kontakt

Ihr interner Ansprechpartner von AXA.

Wolfgang Meyer

E-Mail: wolfgang.meyer@axa.de

Telefon: +49 2304 244 440

Mobil: +49 171 650 5941